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Beitragsordnung des Medifair e.V.

1. Alle ordentlichen Mitglieder zahlen eine Aufnahmegebühr in Höhe von 100,00 € (zzgl. Mehrwertsteuer, soweit steuerrechtlich erforderlich).

2. Die ordentlichen Mitglieder des Vereins zahlen einen monatlichen Mitgliedsbeitrag (siehe Punkt 4). Der Beitrag ist bis zum 3. des laufenden Monats zu entrichten. Zur Minimierung des Verwaltungsaufwandes hat die Zahlung per Einzugsermächtigung, zu erteilen gegenüber dem Verein, zu erfolgen. Der Vorstand kann in begründeten Einzelfällen auf schriftlichen Antrag des Mitgliedes ganz oder teilweise auf die Erhebung von Aufnahmegebühren, Beiträgen und Umlagen verzichten.

3. Zur Finanzierung besonderer Vorhaben können Umlagen erhoben werden. Über die Höhe der Umlagen entscheidet die Mitgliederversammlung.

4. Es gelten folgende Beitragsbemessungen:
Mitgliedskategorie Monatsmitgliedsbeitrag
Ärzte 35,00 €
Nichtärzte (Hauskrankenpflege, Physiotherapeuten etc.) 35,00 €

5. Die Beitragspflicht beginnt mit der Aufnahmebestätigung durch den Vorstand. Eine Rückerstattung geleisteter Aufnahmegebühren, Beiträge oder Umlagen bei Beendigung der Mitgliedschaft erfolgt nicht.

6. Nichtmitglieder, die den Verein unterstützen wollen, haben das Recht, sich Förderer des Vereins (Fördermitglieder) zu nennen. Der Beginn und die Dauer der Fördermitgliedschaft werden durch eine besondere Vereinbarung zwischen dem Förderer und dem Verein festgelegt. Die Mindestzuwendung an den Verein beträgt 1.000,00 ? pro Jahr. Der Verein behält sich das Recht auf Veröffentlichung des Förderers vor. Ein Anspruch auf eine Veröffentlichung besteht nicht.

7. Die Mitglieder bleiben aufgefordert, die Arbeit des Vereins durch Spenden sowie durch Dienstleistungen zusätzlich zu den Mitgliedsbeiträgen zu unterstützen.

8. Die Mitgliederversammlung ist vom Vorstand über den Haushaltsplan zu unterrichten. Der Vorstand hat jährlich vor der Mitgliederversammlung Rechenschaft zu erstatten und eine Entlastung zu beantragen. Die Mitgliederversammlung kann zur Kontrolle der Rechnungslegung des Vorstandes einen Kassenprüfer wählen.